
Amtsblatt 06/2026
Café Ratz: Zukunft sichern
Das Gebäude des Jugendhauses Café Ratz in Untertürkheim wird ab Mitte 2027 für voraussichtlich bis zu zwei Jahre energetisch saniert. Als zentrale Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit ist das Café Ratz ein wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur im Stadtbezirk. Daher ist es zwingend erforderlich, das Angebot auch während der Sanierung aufrechtzuerhalten und im Sozialraum Untertürkheim zu belassen. Eine Interimslösung ist frühzeitig zu planen.
Der bisherige Standort in Luginsland liegt in unmittelbarer Nähe einer Schule, allerdings hat sich die schulische Situation seit der Ansiedlung des Jugendhauses verändert. Während früher eine Hauptschule angebunden war, befindet sich heute lediglich eine Grundschule in direkter Umgebung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Standort auch künftig noch optimal auf die Zielgruppe des Jugendhauses ausgerichtet ist.
Mit dem Kinobauerareal im Bereich des neuen Lindenschulcampus ergibt sich eine alternative Perspektive. Dort bestehen unmittelbare räumliche Bezüge zu weiterführenden Schulen, insbesondere zum Wirtemberg-Gymnasium sowie zur Linden-Realschule, die künftig als Chancenschule geführt werden soll. Damit wäre eine deutlich engere Anbindung an die zentrale Zielgruppe des Jugendhauses gegeben. Zudem befindet sich der Bestandsbau in einem guten und zeitgemäßen Zustand, sodass sowohl eine temporäre Nutzung als Interim als auch eine dauerhafte Nutzung grundsätzlich wirtschaftlich sinnvoll erscheinen.
Gleichzeitig ist bekannt, dass für das Kinobauerareal weitere Nutzungen, insbesondere Wohnbebauung, vorgesehen sind. Daher ist zu klären, wie diese Planungen konkret ausgestaltet sind und ob eine zeitweise oder auch dauerhafte Integration des Jugendhauses in ein entsprechendes Nutzungskonzept möglich ist, ohne die Gesamtentwicklung zu verzögern.
Darüber hinaus ist die Verwaltung aufgefordert, weitere potenzielle Standorte im Stadtbezirk transparent darzulegen und systematisch zu bewerten, die sowohl für eine Interimslösung als auch für eine dauerhafte Unterbringung des Jugendhauses grundsätzlich geeignet sein könnten.
Unabhängig vom gewählten Standort ist zu berücksichtigen, dass sich die Kosten in den gewährten Zuschüssen an die Jugendhausgesellschaft abbilden müssen, da dem enorm unter Druck stehenden städtischen Haushalt keine Mehrkosten entstehen dürfen.
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